Garantiebestimmungen zu Leuchten und ICT Komponenten

1 Geltungsbereich und Zielsetzung

Diese Garantiebestimmungen gelten ergänzend zu den AGB der TQM und umfassen sämtliche Beleuchtungsprodukte inklusive Leuchtmittel, sowie elektrische und elektronische Komponenten (exklusive Software), aus dem gesamten Dienstleistungs- und Produktportfolio der TQM. Die im Rahmen einer Design Specification (DS) festgelegten Eigenschaften und Leistungen von Produkten oder Lösungen, inklusive aller Anweisungen, gelten als integrierter Bestandteil mit diesen Garantiebestimmungen.

Insbesondere für innovative und zukunftsweisende Technologien wie z.B. LED sollen die vorliegenden Bestimmungen eine realistische und vertretbare Leistung bzw. Sicherheit sowie eine transparente Kommunikation sicher stellen.

TQM ist bestrebt, sämtliche Garantieleistungen mit der grösstmöglichen Kulanz und im Sinne einer umfassenden und lösungsorientierten Dienstleistung zu erbringen, unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und technologi- schen Möglichkeiten. Sämtliche Garantieleistungen beruhen auf den Leistungen und Angaben des jeweiligen Zulieferers, der von TQM nach hohen Qualitätsstandards sorgfältig auditiert und regelmässig überprüft wird. Abweichungen und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. TQM übernimmt bei nicht direkt beeinflussbaren Umständen (zum Beispiel bei komplexen Supply Chains) keine Haftung.

2 Voraussetzungen zur Garantieleistung

Die Umgebung beim Auftraggeber ist sauber zu halten und darf nur von instruiertem Fachpersonal betreut werden. Alle Arbeiten, auch Leistungen Dritter, an Komponenten oder Anlagen der TQM müssen zwingend unter Einbezug und schriftlichem Einverständnis der TQM oder eines von TQM ermächtigten Partners erfolgen, andernfalls erlischt jeglicher Garantieanspruch.

Sämtliche Anlagen und Komponenten der TQM dürfen ausschliesslich für den festgelegten Zweck verwendet werden, müssen fachmännisch montiert und in Betrieb gesetzt werden. Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen dürfen nicht überschritten werden, nicht bestimmungsgemässe mechanische oder chemische Belastungen sind zu unterlassen. Die Verantwortung für die sachgemässe Verwendung durch das Personal obliegt dem Auftraggeber.

Forderungen gegenüber der TQM müssen vom Auftraggeber dokumentiert und nachvollziehbar sein und mit ausreichender Frist zur Ausarbeitung eines Lösungsvorschlags an TQM kommuniziert werden. Forderungen, die über eine einzelne Komponente oder ein Modul hinaus gehen (zum Beispiel Raum oder Anlage) können nur geprüft werden, wenn eine durch eine ausgewiesene Fachperson durchgeführte Netzanalyse vor und nach der Installation von TQM Komponenten stattgefunden hat und auftretende Schwierigkeiten nachweislich auf von TQM gelieferte Produkte oder Komponenten zurück zu führen sind. Festgestellte Mängel müssen sofort bzw. in Projekten maximal 10 Tage nach Bekanntwerden gemeldet werden. Andernfalls kann ein Anspruch abgelehnt werden. TQM ist jederzeit ermächtigt, Garantiearbeiten an ausgewählte Partner zu delegieren. Allfällige Retouren sind vorgängig mit TQM zu koordinieren.

3 Fristen und Leistungen

Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre, im Sinne einer Ersatzteilgarantie, ab Datum der Abnahme bzw. ab dem letzten Montagetag, wenn keine Abnahme erfolgt ist. Die Ersatzteilgarantie umfasst Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler, die nachweislich die bestimmungsgemässe Verwendung beeinträchtigen.

Leuchtmittel (inkl. LED-Dioden) weisen einen technologiebedingten Verschleiss auf und sind von der Ersatzteilgarantie ausgenommen (Verbrauchsmaterial), abgesehen von Abweichungen, die nachweislich ausserhalb des technologiebedingten Toleranzbereichs liegen. Bei LED-Modulen zum Beispiel ist ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0.6 % pro 1’000 Betriebsstunden Stand der Technik. Bei 50’000 Betriebsstunden ergibt dies einen Lichtstromrückgang von 30 %, was dem industriellen Standard entspricht. Eine Farbverschiebung von LED-Modulen ist von der Garantieleistung ausgenommen. Lichtstrom und Leistung unterliegen bei einem LED-Modul einer Toleranz von + / – 10 %.

Nach Geltendmachen einer berechtigten Garantieleistung liegt es im Ermessen der TQM oder eines autorisierten Partners, eine Reparatur vor Ort oder beim Spezialisten vorzunehmen. Im Falle eines Austausches von Komponenten oder Modulen können infolge des technologischen Fortschritts Abweichungen in den Eigenschaften auftreten. Eine Preisminderung kann nur geltend gemacht werden, wenn ein Ersatz nachweislich gegenüber der ursprünglichen Leistung minderwertig bzw. nicht möglich ist. Ansprüche für Folgeschäden oder bestimmte Reaktionszeiten können nicht geltend gemacht werden.

Von der Garantie ausgeschlossen sind alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung anfallenden Nebenkosten (z.B. Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit, Geräte und Verbrauchsmaterial), sowie Abweichungen bei sämtlichen Stoffen, die dem natürlichen Alterungsprozess unterliegen, ebenso die durch Ersatz oder Reparatur anfallenden Dienstleistungen.